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LSG Bayern, 25.09.2007 - L 16 LW 17/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer Regelung i.S.e Verwaltungsaktes nach § 31 S. 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) bei verbindlicher Rechtsfolgensetzung durch eine Behörde; Berücksichtigung der äußeren Form eines Schreibens bei dessen Auslegung nach § 133 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und ...
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 26.03.2007 - S 7 LW 30/05
- LSG Bayern, 25.09.2007 - L 16 LW 17/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 04.10.1994 - 7 KlAr 1/93
Arbeitsförderung - Neutralitätsausschluß - Forderungsgleichheit - …
Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2007 - L 16 LW 17/07
Eine Regelung liegt vor, wenn die Behörde eine potenziell verbindliche Rechtsfolge gesetzt hat, d.h. durch die Maßnahme ohne weiteren Umsetzungsakt Rechte begründet oder verbindlich festgestellt hat (vgl. BSGE 75, 97, 107).